Standgericht

Standgericht
Stand:
Die Substantive mhd. stant »Stehen, Ort des Stehens« (14. Jh.), ahd. firstand »Verstand«, ur-stand »Auferstehung«, aengl. stand »Aufenthalt, Verzug«, niederl. stand »Stand, Standort« sind Bildungen zu dem gemeingerm. starken Verb mhd. standen, ahd. stantan, got. standan, engl. to stand, aisl. standa »stehen«, das sich aus einer Form mit präsentischer Nasalierung der unter stehen behandelten Verbalwurzel entwickelt hat. Dazu stellen sich die unter Stunde und Ständer behandelten Wörter.
Als Verbalsubstantiv bildet »Stand« meist Ableitungen zu den verbalen Zusammensetzungen von »stehen« (s. d.). – Abl.: Ständchen »Musik, die jemandem aus einem besonderen Anlass vor seinem Haus, seiner Wohnung dargebracht wird« (im 17. Jh. studentensprachlich); standhaft »fest zu seinem Entschluss stehend, nicht nachgebend« (um 1500); ständig »fortdauernd, stets wiederkehrend« (16. Jh.); ständisch »einen ‹Berufs›stand betreffend« (18. Jh.). Zus.: Standbild (Ende des 18. Jh.s, Lehnübertragung für Statue); Standesamt »Behörde zur Beurkundung des Personen- und Familienstandes« (Ende des 19. Jh.s); Standort (erstmals im 17. Jh. belegt; s. auch Standarte); Standpauke ugs. für »kräftige Strafrede« (im 19. Jh. zuerst studentensprachlich verstärkend für gleichbedeutend Standrede, 18. Jh., eigentlich eine im Stehen angehörte Grabrede; s. auch Pauke); Standpunkt (18. Jh., meist übertragen gebraucht); Standrecht, Standgericht (seit dem 16. Jh. für kurze, ursprünglich im Stehen durchgeführte Gerichtsverfahren, besonders im Krieg).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Standgericht — (Kriegsgericht, Standrecht), ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und innern Unruhen, dessen Urteile der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen kann. Das Standrecht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Standgericht — Standgericht, außerordentliches Militärgericht, welches nach der Publication des Standrechtes über Militär u. Civilpersonen aburtheilt u. dessen Urtheil (in der Regel Todesurtheil) vollzogen wird, sobald es von dem Oberkommandanten bestätigt ist …   Herders Conversations-Lexikon

  • Standgericht — Ein Standgericht ist ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und inneren Unruhen. Die Urteile kann der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen. Das Standrecht proklamieren heißt …   Deutsch Wikipedia

  • Standgericht — Stạnd|ge|richt 〈n. 11〉 aus Offizieren bestehendes, rasch zusammenberufenes Kriegsgericht zur Ausübung des Standrechts * * * Stạnd|ge|richt, das: rasch einberufenes Militärgericht, das Standrecht ausübt. * * * Standgericht,   Standrecht. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Standgericht — Stạnd·ge·richt das; ein (meist militärisches) Gericht, das während eines Krieges sehr schnell Urteile fällt …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Standgericht — Stạnd|ge|richt (Militär) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fliegendes Standgericht — Ein Standgericht ist ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und inneren Unruhen. Die Urteile kann der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen. Das Standrecht proklamieren heißt …   Deutsch Wikipedia

  • Bordstandgericht — Ein Standgericht ist ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und inneren Unruhen. Die Urteile kann der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen. Das Standrecht proklamieren heißt …   Deutsch Wikipedia

  • Feldstandgericht — Ein Standgericht ist ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und inneren Unruhen. Die Urteile kann der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen. Das Standrecht proklamieren heißt …   Deutsch Wikipedia

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